Während der Wochenbettzeit betreue ich Sie als Familie ganzheitlich, persönlich und kompetent. Bei Ihnen zu Hause berate und unterstütze ich Sie ganz individuell und führe alle notwendigen Kontrollen bei Ihnen als Wöchnerin, wie auch bei Ihrem Neugeborenen aus.
Ich betreue Sie nach einer ambulanten Geburt wie auch nach Spitalaustritt bei stationärem Wochenbett.
Auf Wunsch können wir in der Schwangerschaft ein Vorgespräch für das Wochenbett vereinbaren.
Von der Krankenkasse werden folgende Leistungen übernommen:
– Wochenbettbetreuung zu Hause bis zum 56. Tag nach der Geburt.
bis zu 16 Hausbesuche bei Erstgebärenden, Frühgeburten, Mehrlingsgeburten oder nach einem Kaiserschnitt
bis zu 10 Hausbesuche bei Mehrgebärenden
– 3 Stillberatungen während der gesamten Stillzeit
– Nachuntersuchung 6-10 Wochen nach der Geburt
Folgende Leistung wird Ihnen direkt in Rechnung gestellt:
CHF 120.- Pikettentschädigung/Wartgeld
Diese Leistung wird von der Hebamme den Familien direkt in Rechnung gestellt. Über mehrere Wochen bin ich für Sie abrufbereit. Nach Ihrem Spitalaustritt betreue ich Sie an Werktagen, Wochenenden und Feiertagen. Bei Fragen und Problemen dürfen Sie sich jederzeit melden. Bei Krankheit oder Ferienabwesenheit organisiere ich eine Stellvertretung.
Einige Gemeinden im Kanton Schwyz übernehmen dieses Wartgeld. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrer Wohngemeinde, oder klären Sie eine allfällige Kostenübernahme durch Ihre Zusatzversicherung bei der Krankenkasse ab.
Im Kanton Zug übernimmt das Wartgeld die Wohngemeinde.